Unsere Leistungen       

Zu unseren Leistungen gehören sowohl alle grundpflegerischen Tätigkeiten, wie z.B. Anleitung und Übernahme der Körperpflege, Wechseln von Inkontinenzmaterialien, Zubereitung und Anreichung von Speisen und Getränken, als auch alle behandlungspflegerischen Maßnahmen, die vom Haus- oder Facharzt verordnet werden, wie z.B. Herrichten und Verabreichen von Medikamenten und Insulin, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Verbänden und Anlegen und Wechseln von Wundverbänden.

      Pflegegutachten            

Wir führen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch.
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

 Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombileistungen 

  • Pflegegeld: Wenn die Pflege selbst organisiert oder durch Angehörige übernommen wird (z.B. für die Unterstützung von pflegenden Familienangehörigen).
  • Sachleistung: Wenn professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst benötigt wird.
  • Kombipflege: Bei Kombinationsleistungen können Sachleistungen und Pflegegeld beliebig kombiniert werden. Dabei kann die Aufteilung fest sein, z.B. 50% zu 50% oder variabel, das heißt der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab und der Restbetrag wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt.
  • Verhinderungspflege: Diese Leistung wird gewährt, wenn die reguläre Pflegeperson (z.B. ein Angehöriger) aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert ist. Sie kann in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr genutzt werden, um Ersatzpflege zu finanzieren.

Welche Option am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person ab. Es empfiehlt sich, die genaue Pflegebedarfssituation zu analysieren, die Pflegesituation zu besprechen, damit die beste Wahl getroffen werden kann.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen unter:  02191 / 4 19 20  oder 01525 98 10 678 gerne zur Verfügung!

Sie fragen sich wieviel Anspruch auf Sachleistungen / Behandlungspflege sie haben?
Das richtet sich nach ihrem Pflegegrad:

Hier ist eine übersichtliche Tabelle mit den aktuellen Sätzen für Pflegegeld und Sachleistungen im Jahr 2025. Die Tabelle zeigt die Leistungen, die im Rahmen der Pflegeversicherung für verschiedene Pflegegrade zur Verfügung stehen.

PflegegradPflegegeld (monatlich)Sachleistungen durch ambulanten Pflegedienst (monatlich)Verhinderungspflege (jährlich)
Pflegegrad 10 €1.612 €
Pflegegrad 2316 €689 €1.612 €
Pflegegrad 3545 €1.298 €1.612 €
Pflegegrad 4728 €1.612 €1.612 €
Pflegegrad 5901 €1.995 €1.612 €

 

Die Tabelle ist auf die aktuellen Regelungen von 2025 angepasst und basiert auf den standardisierten Pflegeleistungen, die in der Pflegeversicherung verankert sind.